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Sie suchen nach einer maßgeschneiderten Lösung? Wir helfen gerne.
Planen Sie die energetische Sanierung Ihres Wohn- oder Geschäftshauses? Dann können Sie in vielen Fällen staatliche Fördermittel und Kredite erhalten. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren, steht alternativ ein Steuersparmodell zur Verfügung, mit dem Sie einen Teil der Kosten steuermindernd geltend machen können.
Mit modernen Fenstern und ggf. einer neuen Haustür lassen sich Wärmeverluste vermeiden und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wenn Sie Fragen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie haben und zeigen Ihnen nachvollziehbar auf, wie sich neue Fenster auf die Wohnqualität, die Umweltbilanz und auf Ihren Geldbeutel auswirken.
Maßgeblich für Maßnahmen an Neubauten und Bestandsgebäuden ist das ergänzte Gebäudeenergiegesetzt (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es ersetzt die frühere Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und wird durch die ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ ergänzt. In dieser Richtlinie werden auch Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten gefördert.
Fördermittel sind z. B. für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern vorgesehen, ebenso für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung. Zudem stehen Fördermittel für die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Sanierungsvorhaben an Bestandsgebäuden zur Verfügung. Zuständig für diese Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Fördermittel des BAFA stehen für den erstmaligen Einbau und die Erneuerung im Rahmen einer energetischen Sanierung zur Verfügung, ebenso für die vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erforderliche Energieberatung.
Für eine Energieberatung durch einen ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus können Sie einen Zuschuss von maximal 1.300 Euro erhalten, wobei der Zuschuss höchstens 80 Prozent der Kosten decken darf. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten erhöht sich der maximale Beratungszuschuss auf 1.700 Euro, höchstens jedoch 80 Prozent. Förderfähig ist eine Energieberatung generell nur dann, wenn sie durch eine Person ausgeführt wird, die in der Energieeffizienz- Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Baugenehmigung für die entsprechende Immobilie mindestens zehn Jahre zurückliegt.
Die Förderung des BAFA kann von privaten Immobilienbesitzern ebenso beantragt werden wie von Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen aller Art, gemeinnützigen Einrichtungen, Kommunen sowie Freiberuflern und Gewerbetreibenden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Umsetzung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Hierzu können Sie maximal 150.000 Euro je Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit von der KfW erhalten, die Sie z. B. für den Kauf oder Austausch von Fenstern und Außentür investieren können.
Gefördert werden Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmer, kommunale Unternehmen und Freiberufler, alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Kammern und Verbände, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.
Die Kombination von Fördermitteln des BAFA mit einem KfW-Kredit ist nicht möglich. Sie müssen sich also im Vorfeld für eine der beiden Förderoptionen entscheiden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
Anträge beim BAFA müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stellen, wobei der Vertragsabschluss mit einem ausführenden Unternehmen bereits als Beginn der Maßnahme zählt. Sie können den Zuschuss nach Bewilligung für 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheides abrufen und müssen innerhalb dieses Zeitraums die geplanten Maßnahmen vollständig durchführen und abschließen. Eine Verlängerung dieses Bewilligungszeitraumes ist nicht möglich.
Anträge für Kredite müssen bei der KfW vor Beginn der Maßnahmen eintreffen. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Baubeginn abgerufen werden, wobei für nicht abgerufene Teilbeträge die Frist ohne zusätzlichen Antrag um maximal 24 Monate verlängert wird. Allerdings wird in diesem Fall für den noch nicht abgerufenen Betrag ab dem 13. Monat eine monatliche Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent berechnet. Außerdem dem müssen Sie für den Abruf einen Verwendungsnachweis erbringen; dieser muss bei einem vollständigen Abruf der Kreditsumme innerhalb von 18 Monaten (bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Abrufzeitraums) vorliegen. Als Nachweis gilt die Rechnung des ausführenden Unternehmens.
Mit dem Steuersparmodell steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zu den genannten staatlichen Förderprogrammen zur Verfügung, mit der Sie die Kosten für den Austausch von Fenstern und Haustür senken können. Allerdings können Sie auch das Steuersparmodell nicht mit den anderen Fördermöglichkeiten kombinieren, daher sollten Sie im Vorfeld genau durchrechnen, welche Fördermöglichkeit sich für Ihre individuelle Situation am meisten lohnt.
Sie erfassen die Sanierungskosten im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage „Energetische Maßnahmen“, die Sie zusammen mit den Rechnungen des ausführenden Unternehmens beim Finanzamt einreichen. Der Fachbetrieb muss zudem eine Erklärung über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorlegen, bevor das Finanzamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Ihnen die Steuerersparnis gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie hierbei finanziell in Vorleistung gehen müssen und, anders als bei den anderen Förderungen, keine Planungssicherheit haben.
Bei Mester erhalten Sie nicht nur erstklassige Leistungen und Produkte, sondern auch die notwendige Beratung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen, aktive Unterstützung bei der Antragstellung und qualifizierte Leistungsnachweise für die Einreichung bei BAFA, KfW oder Ihrem Finanzamt.