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      Förderungen


      Fördermittel und Finanzierungshilfen für energetische Sanierungsprojekte


      Planen Sie die energetische Sanierung Ihres Wohn- oder Geschäftshauses? Dann können Sie in vielen Fällen staatliche Fördermittel und Kredite erhalten. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren, steht alternativ ein Steuersparmodell zur Verfügung, mit dem Sie einen Teil der Kosten steuermindernd geltend machen können.

      Förderungsmittel für die energetische Sanierung Ihres Zuhauses

      Darum lohnt sich eine energetische Sanierung


      • Sie verringern dauerhaft den Energieverbrauch der Immobilie und damit die Kosten für Strom und Heizung – ohne auf Komfort zu verzichten.
      • Damit leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
      • Der Staat beteiligt sich an den Kosten, z. B. für den Austausch von Fenstern und Haustür. So können Sie Ihre Sanierungskosten verringern.
      • Durch moderne, gut isolierte Fenster gewinnt Ihre Immobilie optisch und real an Wert.

      Mit modernen Fenstern und ggf. einer neuen Haustür lassen sich Wärmeverluste vermeiden und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wenn Sie Fragen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie haben und zeigen Ihnen nachvollziehbar auf, wie sich neue Fenster auf die Wohnqualität, die Umweltbilanz und auf Ihren Geldbeutel auswirken.

      Gesetzliche Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsprojekte


      Maßgeblich für Maßnahmen an Neubauten und Bestandsgebäuden ist das ergänzte Gebäudeenergiegesetzt (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es ersetzt die frühere Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und wird durch die ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ ergänzt. In dieser Richtlinie werden auch Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten gefördert.

      Fördermittel sind z. B. für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern vorgesehen, ebenso für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung. Zudem stehen Fördermittel für die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Sanierungsvorhaben an Bestandsgebäuden zur Verfügung. Zuständig für diese Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Fördermittel des BAFA stehen für den erstmaligen Einbau und die Erneuerung im Rahmen einer energetischen Sanierung zur Verfügung, ebenso für die vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erforderliche Energieberatung.

      Für eine Energieberatung durch einen ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus können Sie einen Zuschuss von maximal 1.300 Euro erhalten, wobei der Zuschuss höchstens 80 Prozent der Kosten decken darf. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten erhöht sich der maximale Beratungszuschuss auf 1.700 Euro, höchstens jedoch 80 Prozent. Förderfähig ist eine Energieberatung generell nur dann, wenn sie durch eine Person ausgeführt wird, die in der Energieeffizienz- Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Baugenehmigung für die entsprechende Immobilie mindestens zehn Jahre zurückliegt.

      Die Förderung des BAFA kann von privaten Immobilienbesitzern ebenso beantragt werden wie von Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen aller Art, gemeinnützigen Einrichtungen, Kommunen sowie Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

      Förderungsmittel für energetische Sanierungsmaßnahmen

      Die BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Detail


      • Die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit dürfen nicht mehr als 30.000 Euro betragen.
      • Die förderfähigen Ausgaben erhöhen sich pro Wohneinheit auf maximal 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt (iSFP-Bonus).
      • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist auf maximal 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
      • Ein Experte für Energieeffizienz muss in das Projekt eingebunden werden.
      • Der Baubeginn soll erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

      Wohngebäude-Kredit 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


      Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Umsetzung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Hierzu können Sie maximal 150.000 Euro je Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit von der KfW erhalten, die Sie z. B. für den Kauf oder Austausch von Fenstern und Außentür investieren können.

      Gefördert werden Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmer, kommunale Unternehmen und Freiberufler, alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Kammern und Verbände, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.

      Der Wohngebäude-Kredit 261 im Detail


      • Die Laufzeit des Kredites hängt von der gewählten Finanzierungsform ab:
      • Bei einem Annuitätendarlehen beträgt die Laufzeit 4-30 Jahre, wobei Sie je nach gewählter Laufzeit eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1-5 Jahren nutzen können. Die Zinsbindung beträgt bei dem Annuitätendarlehen jeweils 10 Jahre.
      • Bei einem endfälligen Darlehen beträgt die Laufzeit 4-10 Jahre, mit einer Zinsbindung über die gesamte Laufzeit.
      • Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von 5-45 Prozent; zudem ist eine zusätzliche Förderung, etwa für die Baubegleitung, möglich. Hier können auf Antrag bis zu 50 Prozent der Kosten durch die KfW übernommen werden. Der Antrag dafür muss gleichzeitig mit dem Förderantrag gestellt werden.
      • Die Höhe des Kredites hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Wenn Sie nach der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreichen, ist eine maximale Kreditsumme von 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich.
      • Wenn die Immobilie nach der Sanierung zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energie-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, erhöht sich die maximale Kreditsumme auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
      • Wird mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 6.000 Euro (5 Prozent von maximal 120.000 Euro). Bei höheren Effizienzhaus-Stufen steigt der Tilgungszuschuss auf bis zu 25 Prozent an. Der Tilgungszuschuss wird Ihnen nach Abschluss des Sanierungsvorhabens gutgeschrieben und verringert die Summe, die Sie in monatlichen Raten zurückzahlen müssen.
      • Wenn Ihre Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building erfüllt, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozent. Und wenn Ihre Immobilie im Rahmen einer Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss nochmal um 15 Prozent.

      Die Kombination von Fördermitteln des BAFA mit einem KfW-Kredit ist nicht möglich. Sie müssen sich also im Vorfeld für eine der beiden Förderoptionen entscheiden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.

      Welche Fristen sind für die Antragstellung und den Abruf von Mitteln zu beachten?


      Anträge beim BAFA müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stellen, wobei der Vertragsabschluss mit einem ausführenden Unternehmen bereits als Beginn der Maßnahme zählt. Sie können den Zuschuss nach Bewilligung für 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheides abrufen und müssen innerhalb dieses Zeitraums die geplanten Maßnahmen vollständig durchführen und abschließen. Eine Verlängerung dieses Bewilligungszeitraumes ist nicht möglich.

      Anträge für Kredite müssen bei der KfW vor Beginn der Maßnahmen eintreffen. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Baubeginn abgerufen werden, wobei für nicht abgerufene Teilbeträge die Frist ohne zusätzlichen Antrag um maximal 24 Monate verlängert wird. Allerdings wird in diesem Fall für den noch nicht abgerufenen Betrag ab dem 13. Monat eine monatliche Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent berechnet. Außerdem dem müssen Sie für den Abruf einen Verwendungsnachweis erbringen; dieser muss bei einem vollständigen Abruf der Kreditsumme innerhalb von 18 Monaten (bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Abrufzeitraums) vorliegen. Als Nachweis gilt die Rechnung des ausführenden Unternehmens.

      Das Steuersparmodell als weitere Alternative zur BAFA- oder KfW-Förderung


      Mit dem Steuersparmodell steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zu den genannten staatlichen Förderprogrammen zur Verfügung, mit der Sie die Kosten für den Austausch von Fenstern und Haustür senken können. Allerdings können Sie auch das Steuersparmodell nicht mit den anderen Fördermöglichkeiten kombinieren, daher sollten Sie im Vorfeld genau durchrechnen, welche Fördermöglichkeit sich für Ihre individuelle Situation am meisten lohnt.

      Das Steuersparmodell im Detail:


      • Sie können das Steuersparmodell nur dann nutzen, wenn Sie die betroffene Immobilie selber bewohnen.
      • Die Sanierung muss in einem Zeitraum zwischen dem 31.12.2019 und dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.
      • Bei einem Austausch von Haustür und Fenstern müssen die geltenden Wärmedämmwerte eingehalten werden.
      • Die Sanierungsarbeiten müssen durch einen Fachbetrieb wie Mester erfolgen.
      • Die Gesamtkosten der Sanierung (Material- und Lohnkosten) sind auf 200.000 Euro begrenzt, für die Sie maximal 20 Prozent Steuerersparnis, also maximal 40.000 Euro erhalten können.
      • Die Steuerersparnis zieht das zuständige Finanzamt auf drei Jahre verteilt von Ihrer Steuerlast ab.
      • Sie müssen die Maßnahmen weder anmelden noch beantragen und benötigen auch keine Energieberatung.

      Sie erfassen die Sanierungskosten im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage „Energetische Maßnahmen“, die Sie zusammen mit den Rechnungen des ausführenden Unternehmens beim Finanzamt einreichen. Der Fachbetrieb muss zudem eine Erklärung über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorlegen, bevor das Finanzamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Ihnen die Steuerersparnis gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie hierbei finanziell in Vorleistung gehen müssen und, anders als bei den anderen Förderungen, keine Planungssicherheit haben.

      BAFA, KfW oder Steuersparmodell – wir beraten und unterstützen Sie


      Bei Mester erhalten Sie nicht nur erstklassige Leistungen und Produkte, sondern auch die notwendige Beratung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen, aktive Unterstützung bei der Antragstellung und qualifizierte Leistungsnachweise für die Einreichung bei BAFA, KfW oder Ihrem Finanzamt.